Mit Verordnung:
Mit einer Verordnung, welche nicht älter als 5 Wochen ist, werden die Kosten der Behandlungen von der Grundversicherung aller schweizerischen Krankenkassen oder der Unfallversicherung übernommen. Ab der zweiten Verordnung holen wir für Sie allenfalls eine Kostengutsprache ein. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Versicherung.
Verrechnung:
Wir wenden die Tarifposition 7301, mit einer Behandlungszeit von 20–25 Minuten, bei «einfachen Behandlungssituationen» an.
Wir wenden die Tarifposition 7311, mit einer Behandlungszeit von 20–25 Minuten, bei «komplexen Behandlungssituationen» an. Dies sind beispielsweise Beeinträchtigungen des Nervensystems, Behandlungen von 2 Körperregionen oder 2 nicht benachbarten Gelenke, Beckenboden- oder Kieferbehandlungen, sensomotorischer Verlangsamung und kognitiven Defiziten.
Ohne Verordnung:
Ohne gültige physiotherapeutische Verordnung verrechnen wir pro Behandlung von 20–25 Minuten Fr. 65.–. Die Rechnung stellen wir Ihnen direkt zu.